Präimplantationsdiagnostik (PID) ermöglicht die genetische Untersuchung eines sich entwickelnden Embryos noch vor der Einnistung in die Gebärmutter (vor der Implantation). Eine PID erfordert deshalb immer eine künstliche Befruchtung im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung. Bei der PID werden in einem sehr frühen Entwicklungsstadium Zellen für die genetische Untersuchung entnommen.
Damit eine PID möglich ist, muss durch Voruntersuchungen in der Familie die Veranlagung für eine spezifische monogene Erkrankung oder eine bestimmte Chromosomenanomalie genau bestimmt worden sein.
In Deutschland gibt es zur Präimplantationsdiagnostik genaue gesetzliche Regelungen. Die PID kann nur in besonderen PID-Zentren mit einer speziellen Zulassung durchgeführt werden. Die PID-Zentren bestehen aus einem Humangenetischen Zentrum und einem Kinderwunschzentrum. Vor jeder PID muss eine Ethikkommission der Ärztekammer der Diagnostik und Behandlung zustimmen.
Jedes einzelne Paar muss für die PID einen individuellen Antrag an die zuständige Ethikkommission stellen (mit Unterstützung des PID-Zentrums, nach Prüfung der genetischen Befunde).