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Unsere KompetenzInterdisziplinäre Diagnostik
Know how bei der Analyse von Erbmaterial.
Zum Wohle von Patientinnen und Patienten.

ConsilumÄrztliche Aufklärungshilfen

 

Genetische Aufklärung und Beratung (nach Gendiagnostik-Gesetz; GenDG)

Vor einer ärztlichen Intervention ist grundsätzlich immer eine ärztliche Aufklärung durchzuführen (dies regelt §630e BGB). Das GenDG unterscheidet die Aufklärung bei genetischen Untersuchungen (§9), die von allen Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden muss, von der genetischen Beratung (§10), für die man explizit zusätzlich qualifiziert sein muss.

Diagnostische genetische Untersuchungen (Patient hat bereits eine Verdachtsdiagnose), dürfen von allen Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden. Um den Anforderungen an die ärztliche Aufklärung nach §9 GenDG zu entsprechen, haben wir für unsere Laboreinsender kostenlose schriftliche Aufklärungshilfen entwickelt, die sowohl online als auch als Ausdruck zur Verfügung steht.

Um diese kostenlose Aufklärungshilfe in Anspruch nehmen zu können, muss sich die Ärztin/der Arzt in unserem Portal Consilium registrieren. Nach Freischaltung stehen in der Anwendung Hilfestellungen zum Download zur Verfügung. Hier findet man auf bestimmte medizinische Fragestellungen zugeschnittene Aufklärungen; diese auch in verschiedenen Sprachen (aktuell: Deutsch, Englisch, Türkisch).